Über unsere Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Frings III & Mansfeld ist eine Sozietät der  Rechtsanwälte Franz-Peter Frings und Beate Mansfeld.

Zuvor firmierte die Kanzlei 27 Jahre lang unter dem Namen Frings III und Pütz als Sozietät der Rechtsanwälte Franz-Peter Frings und Hans-Jürgen Pütz. Beide sind seit über dreißig Jahren als Rechtsanwälte tätig. Am 1. Januar 1982 wurde die Kanzlei von Franz-Peter Frings gegründet (und feierte im Jahr 2007 ihr 25-jähriges Bestehen). Hans Jürgen Pütz trat der Kanzlei am 1. Oktober 1983 bei.

Seit Dezember 2008 ist Beate Mansfeld, Tochter von Franz-Peter und Elisabeth Frings, für die Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Anfang 2010 trat Frau Mansfeld als Sozia der Kanzlei bei. Herr Pütz ist seitdem altersbedingt in reduziertem Umfang als freier Mitarbeiter weiter für die Kanzlei tätig.

Die Kanzlei expandierte im Laufe der Jahre von Etage zu Etage, so dass sich seit 1. Juli 2004 die Kanzleiräume über das gesamte Haus erstrecken.

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind Zivilrechtsfälle aller Art, Arbeitsrechtsfälle und Verkehrsrechtsangelegenheiten im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht.
Besondere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Franz-Peter Frings liegen dabei im Mietrecht, WEG-Recht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht (v.a. Ausländerrecht).
Die Spezialisierung bei Rechtsanwalt Hans-Jürgen Pütz liegt schwerpunktmäßig in den Bereichen Baurecht, insbesondere Bauschadensrecht, außerdem Kraftfahrzeugschadens- und Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Handwerks- und Arbeitsrecht.
Frau Rechtsanwältin Beate Mansfeld berät seit ihrer Zulassung schwerpunktmäßig in den Bereichen Allgemeines Zivilrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Frau Elisabeth Frings, gelernte Rechtsanwaltsgehilfin und Ehefrau von Franz-Peter Frings, leitet mit 40 Jahren Berufserfahrung die Kanzlei als Bürovorsteherin. Zudem wird die Kanzlei Frings III & Mansfeld von 5 ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten mit reichhaltiger Erfahrung und darüberhinaus 6 Auszubildenden sowie 2 Bürogehilfen unterstützt.

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt bestand von Anfang an vor allem auf dem Gebiet des Mahn- und Vollstreckungswesens, speziell in der Einholung von Geldforderungen für diverse Firmen wie Speditionen und Inkassobüros. Durch die langjährige professionelle Arbeit konnte die Effizienz der Zwangsvollstreckung ständig gesteigert und zudem ein langfristiges Überwachungsverfahren für zahlreiche Mandanten entwickelt werden. In diesem Zuge sind auch bundesweite Überwachungsaktionen zur erneuten Vollstreckung von bisher fruchtlosen Vollstreckungsforderungen für 11 namhafte Rechtschutzversicherer entwickelt worden.

Zur Klientel der Kanzlei Frings III & Mansfeld zählen vor allem zahlreiche mittelständische Firmen wie auch mehrere Versicherungsgesellschaften und Rechtsschutzversicherer, mit denen u.a. Vereinbarungen über ständige Zusammenarbeit existieren.

Die Kanzlei Frings III & Mansfeld ist Mitglied der advounion, der Apraxa-Genossenschaft, des DAV, sowie bei anwalt.de.