Arbeitsrecht:

Unter Arbeitsrecht versteht man sämtliche rechtlichen Regelungen und Angelegenheiten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Des weiteren beschäftigt sich das Arbeitsrecht mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften oder Betriebs- und Personalräten im Rahmen von tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei z.B. Fragen im Zusammenhang mit

  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Kündigungen, insbesondere Vertretung beim Arbeitsgericht
  • Abfindungen,
  • Überstunden, Gehalts- oder Urlaubsansprüchen.