Miet- und Pachtrecht:

Das Mietrecht befasst sich vor allem mit Verträgen zwischen Privatpersonen, die sich im weiteren Sinne auf die Überlassung von Sachen gegen Entgelt beziehen.
Im Unterschied dazu wird innerhalb des Pachtrechts dem Pächter neben dem Gebrauch einer Sache auch die Nutzung von Erträgen eingeräumt.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Beratung und Vertretung in Streitigkeiten über Wohnungsmietverträge, aber auch gewerbliche Mietverträge.

 

Beispiele für allgemeine Rechtsprobleme aus dieser Kategorie sind:

  • Konfliktfälle zwischen Mieter und Vermieter bzgl. Miete, Kündigung, Kaution, Neben-/ Betriebskosten, etc.
  • Rechtliche Beratung bei vertraglichen Angelegenheiten (Pacht- und Mietverträge)