Baurecht:

Das Baurecht setzt sich zusammen aus öffentlichem und privatem Baurecht.

Unter öffentlichem Baurecht werden alle Gesetze und Normen zusammengefasst, die sich mit der Regulierung von Bauvorhaben beschäftigen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts lässt sich zwischen Bauplanungsrecht und  Bauordnungsrecht unterscheiden.

Das private Baurecht beschäftigt sich mit Fragen zu vertraglichen Bedingungen bei der Errichtung von Bauwerken. Dazu zählen v.a. Angelegenheiten rund um den Hausneu- und Umbau oder private Konfliktfälle mit Handwerkern, Architekten oder einem Baubetreuer.

Beispielhaft für unsere rechtlichen Beratungsangebote wären hierbei zu nennen:

  • Beratung bei vertraglichen Angelegenheiten
  • Beratung/ Vertretung bei Gewährleistungsfragen oder Konfliktfällen jeglicher Art (z.b. bezüglich des Auftragsumfangs oder der Höhe von Werklohnforderungen)