Erbrecht:

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach dem Tod regeln. Da die Rechtsfähigkeit eines Menschen nach dem Tod endet, tritt an seine Stelle ein anderes „Rechtssubjekt“ und wird Träger seiner Rechte und Pflichten.

Behandelt werden u.a. Fragen des gesetzlichen und testamentarischen Erbrechts und des Pflichtteils von Vermächtnissen und Testamentsvollstreckungen.